ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. Januar 2021. Alle Leistungen werden ausschließlich auf dieser Basis abgewickelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch nachvertragliche und vorvertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber.
Gegenstand
Gegenstand der Verträge zwischen Laszlo Sooky (nachfolgend Neonfox Kreativ Studio genannt) und Auftraggeber sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen des Neonfox Kreativ Studios. Leistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Werbeagenturleistungen, wie die Fertigung von Werbematerialien, grafische Arbeiten, digitale Medien und Beratungsleistungen, Erstellung von Druckerzeugnissen, wie die Planung und Durchführung von Werbe- und Marketingkonzepten. Der Auftraggeber erkennt die Urheberrechte, die in den Angeboten und in den Leistungen des Auftragnehmers enthalten sind, ausdrücklich an. Die Urheberrechte gehen nicht auf den Auftraggeber über. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Urheberrechte auch unabhängig von einem Vertragsschluss zu beachten sind. Auch ohne Vertrag oder vor einem Vertragsschluss sind Schutzgegenstände des § 2 Abs. 1 Urhebergesetz, insbesondere Muster, Skizzen, Kalkulationen und Ideen, die in individuellen Darstellungen ihren Ausdruck finden sowie alle sonstigen geistigen Schöpfungen vom Schutz des Urheberrechts umfasst. Ohne Zustimmung des Kreativ Studios dürfen deren Leistungen, einschließlich der Urheberzeichnungen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Alle Angebote sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe der Angebote des Kreativ Studios an Dritte ist nur dann statthaft, wenn dies ausdrücklich erlaubt wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Kreativ Studio im Angebotsstadium oder vor offizieller Auftragserteilung eingereichten Vorschläge für Leistungen in irgendeiner Art zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlichem Schutz unterliegen. Das gilt auch für die Verwendung in abgewandelter oder auch angelehnter Form oder durch Dritte. Erfolgt eine Weitergabe der Angebote und Leistungen an Dritte ohne Zustimmung, ist das Neonfox Kreativ Studio, ggf. im Auftrag des Urhebers nach dem Urhebergesetz, berechtigt, eine Schadensersatzleistung von dem Auftraggeber einzufordern, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Auf die möglichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. des Urhebergesetzes wird ausdrücklich hingewiesen. Dem Kreativ Studio steht das Recht zu, eine angemessene Vertragsstrafe entsprechend der Schwere der verschuldeten Pflichtverletzung einzufordern. In der Höhe ist die Vertragsstrafe auf den Wert der entsprechenden Leistung des Kreativ Studios begrenzt. Das Neonfox Kreativ Studio kann die Vertragsstrafe bis zum Ablauf des Vertrages, längstens bis zur abschließenden Honorarzahlung des Auftraggebers, geltend machen. Die Urheber- und Nutzungsrechte Dritter (Fotografen, Bildagenturen usw.), die nicht Erfüllungsgehilfen des Kreativ Studios sind, bleiben durch diese AGB grundsätzlich unberührt. Diese Nutzungsrechte müssen vom Auftraggeber eigenständig eingeholt werden, wenn sie nicht bereits ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind. Nutzungsrechte an Leistungen, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis (z.B. Mediaschaltung) noch nicht veröffentlicht sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei dem Kreativ Studio. Die Entwürfe und Leistungen des Kreativ Studios dienen ausschließlich der Nutzung durch den Auftraggeber selbst. Schriftliche oder mediale Ausarbeitungen erhält der Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils in einfacher Ausfertigung. Quelldateien (offene Daten) werden nicht zur Verfügung gestellt. Das Kreativ Studio ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung der Kunden hinzuweisen.
Vertragsschluss
Die Angebote des Kreativ Studios sind für 14 Tage bindend. Ein dem Kreativ Studio schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn das Kreativ Studio die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Das Neonfox Kreativ Studio behält sich vor, Aufträge abzulehnen.
Lizenzierung
Soweit das Kreativ Studio die Leistungen dem Auftraggeber ausschließlich ablauffähig zur vereinbarten Nutzung (Lizenzen) überlässt, gilt das Folgende: Das Kreativ Studio stellt dem Besteller die laut Lizenzvertrag spezifizierten Leistungen ablauffähig zur Nutzung als Lizenz zur Verfügung. Die Leistungen werden durch die individuellen Beschreibungen des Kreativ Studios und des Auftraggebers bestimmt. Vertrags- und Leistungsbeschreibungen sind notwendiger Gegenstand des einheitlichen Nutzungsvertrages. Mangels weiterer ausdrücklicher Vereinbarung gilt gegebenenfalls als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Kreativ Studio räumt in diesem Fall dem Auftraggeber nur ein zeitliches, mengenmäßig oder regional bestimmtes beschränktes ausschließliches und nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungen ein. Dieses Recht gilt ausschließlich für die Nutzung der Leistung, die durch den einzelnen Vertrag bestimmt ist und ist auf die im Vertrag benannte Organisationseinheit des Auftraggebers beschränkt. Das Recht, die Leistungen in dem vereinbarten Umfang und zu dem speziellen Zweck zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber immer mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Ist die durch Vertrag vereinbarte zeitlich, mengenmäßig oder regional bestimmte beschränkte Nutzung abgelaufen, lösen weitergehende Nutzungen insbesondere Wiederholungsnutzungen (Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anders Produkt) oder über den ursprünglich vereinbarten ablauffähigen Umfang hinausgehende Nutzung (z.B. vorzunehmende Ergänzungen oder Änderungen an den Leistungen sowie auch Auslandsnutzungen), eine neue Honorarpflicht aus.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Neonfox Kreativ Studio bei der Erbringung ihrer Leistungen vollumfänglich zu unterstützen. Erforderliche Informationen und Unterlagen werden von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für die Freigabe der Entwürfe werden diese dem Auftraggeber vorgelegt. Auf die Regelung der Abnahme in diesen Vereinbarungen wird hingewiesen.
Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte (Teil-)Leistung innerhalb einer Frist von zwei Wochen abzunehmen. Die Leistung ist von Seiten des Kreativ Studios erbracht, wenn der Auftraggeber die Entwürfe freigegeben hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach der erbrachten Leistung durch die Agentur nicht abnimmt.
Ansprüche bei Mängeln
Mängel bei erstellten Leistungen werden durch Nacherfüllung nach folgenden Maßgaben beseitigt:
- Mängel müssen dem Neonfox Kreativ Studio unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Abnahme/Abnahmefingierung.
- Für die Nacherfüllung hat der Auftraggeber dem Kreativ Studio die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit.
- Die Mängelansprüche erlöschen, wenn die Mängel an der Leistung des Kreativ Studios durch den Auftraggeber verursacht worden sind. Insbesondere, wenn durch Informationen, Unterlagen und Gegenstände aus der Sphäre des Auftraggebers die Mängel resultieren.
- Für die Nacherfüllung haftet das Kreativ Studio im gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Leistung.
Insgesamt gilt für alle Leistungen des Kreativ Studios, dass weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur aufgrund fehlerhafter Leistungen ausgeschlossen sind. Die gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Nutzungsausfall sowie entgangener Gewinn. In Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wenn aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird, gilt dies nicht.
Honorare, Kosten
Sofern die Honorierung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Kreativ Studios, ggf. ergänzt um branchenübliche Honorarforderungen. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen und Retuschen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechts-übertragungen sowie technische Kosten wie z.B. Lithoarbeiten (z.B. Proofs), Fotos, Werkzeugkosten, Fracht- und Versandkosten, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Marktforschung usw.) und Herstellung von Werbemitteln. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt nach entsprechendem Aufwand gegenüber dem Auftraggeber. Es steht im Ermessen des Kreativ Studios, für die Ausführung ihrer Leistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von dem Kreativ Studio im Zuge der Projektabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Produktionsauftrag vom Kunden nicht oder anderweitig vergeben, so berechnet das Kreativ Studio die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über das Kreativ Studio abgewickelt, so erfolgt die Abrechnung der Fremdleistung inkl. der Service-Fees. Für Aufträge, die im Namen und in Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt das Kreativ Studio gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Das Kreativ Studio tritt lediglich als Mittler auf. Die Produktion wird von der Agentur nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist das Studio ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Die Aufstellungen in den Rechnungen, insbesondere die Stundenaufstellung, gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen beanstandet wird. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die aktuelle vom Neonfox Kreativ Studio bzw. branchenübliche Honorarforderung; dies gilt auch bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder bei erfolgten Beratungen. Kommt eine von dem Kreativ Studio ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die das Kreativ Studio nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch des Neonfox Kreativ Studios davon unberührt. Das Eigentum an gelieferten Waren, Werbemitteln und Konzepten geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn Forderungen des Kreativ Studios vollständig bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist das Kreativ Studio berechtigt, die Waren zurückzufordern. Eine Rückforderung bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag und erfolgt sicherungshalber. Von dem Kreativ Studio unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, Werbemittel und Konzepte, übertragene Nutzungsrechte, Sachen und sonstige Gegenstände, dürfen bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verpfändet noch an Dritte sicherungsübereignet werden. Bei Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung werden dem Kreativ Studio alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer abgetreten. Das Kreativ Studio ist hiernach berechtigt, nach eigenem freien Ermessen diese Abtretung offen zu legen. An allen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien und Gegenständen steht dem Kreativ Studio bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung ein Pfandrecht zu. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist das Kreativ Studio berechtigt, angemessene Zahlungen für die bisher erbrachten Leistungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
Zahlung
Klare Irrtümer, die durch offenkundige Kalkulations- und Schreibfehler verursacht sind, werden nicht rechtsbindend. Für die Preise gelten dann die offensichtlich richtigen Kalkulationen und korrekten schriftlichen Darstellungen. Der vereinbarte Preis für die Leistung muss immer mit 50% in Vorkasse vom Auftraggeber bezahlt werden, dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen. Erst nach dem Zahlungseingang der 50% beginnt das Kreativ Studio mit dem Auftrag. Das Neonfox Kreativ Studio wird dann Ihre Leistungen wie besprochen erbringen. Die verbleibenden 50% werden mit der Abschlussrechnung bezahlt. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe berechnet. Das Kreativ Studio behält sich ausdrücklich vor, bei der Vorfinanzierung von Fremdleistungen Vorkasse von dem Auftraggeber zu verlangen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung sein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann.
Haftung
Das Kreativ Studio verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Im Rahmen ihrer Aufgabenstellung durch den spezifizierten Vertrag haftet das Kreativ Studio dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine wettbewerbsrechtliche Prüfung, insbesondere auf Zulässigkeit der zu erbringenden Leistung, übernimmt das Kreativ Studio ausdrücklich nicht. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit und zeichenrechtliche Zulässigkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit und die rechtliche Zulässigkeit aus allen anderen Gesichtspunkten. Insbesondere ist das Kreativ Studio nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch prüfen zu lassen, bevor dieser dem Auftraggeber vorgelegt wird. Erachtet das Kreativ Studio für die Erbringung der Leistung eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so wird das Kreativ Studio dies dem Kunden mitteilen, der für die wettbewerbsrechtlichen Überprüfungen nach Zustimmung die Kosten selbst trägt. Das Kreativ Studio haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind. Dies gilt selbst dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch diese gegeben ist. In anderen Fällen tritt das Kreativ Studio ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Das Neonfox Kreativ Studio haftet nicht bei höherer Gewalt. Das Kreativ Studio haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen. Die Freigabe von Produktionen und Veröffentlichungen obliegt dem Kunden. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Auftraggeber im vereinbarten Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Kreativ Studio, wird diese vom Auftraggeber von der Haftung freigestellt. Terminvereinbarungen werden von dem Kreativ Studio mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Andernfalls ist das Kreativ Studio lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet; eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Die AGB bleiben auch dann bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ibbenbüren. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist auch für Scheck- und Wechselverfahren Ibbenbüren als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
„Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.“